Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Mitseglern (Kunden) und SeaTrips Diana Schneider, sowie für etwaige Ansprüche sonstiger Personen aus dem Vertragsverhältnis, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit der Buchung erkennt der Kunde die AGB an, soweit er sie zuvor zur Kenntnis genommen hat bzw. die Möglichkeit hierzu hatte.
§2 Vertragsschluss, Zahlung des Trippreises
Mit der Anmeldung des Kunden bietet dieser SeaTrips den Abschluss eines Tripvertrages verbindlich an. Für SeaTrips wird der Tripvertrag verbindlich, wenn die Buchung bestätigt und eine Anzahlung des Kunden in Höhe von 50 % des Trippreises bei SeaTrips eingegangen ist. Der Restbetrag in Höhe von 50% des Trippreises ist spätestens 2 Wochen vor Antritt der Reise ohne weitere Zahlungsaufforderung zu überweisen oder nach vorheriger Absprache mit SeaTrips in Bar zum Tripbeginn mitzubringen. Sollte die Restzahlung nicht bis 1 Woche vor Tripbeginn bei SeaTrips eingehen und keine Absprache vorliegen, kann SeaTrips vom Vertrag zurücktreten und ersatzweise die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, hier 50%.
Liegen zwischen Buchung und Beginn des Trips weniger als 3 Wochen, ist der komplette Reisepreis unverzüglich und vor Tripbeginn zu zahlen. Andernfalls ist SeaTrips berechtigt, den Tripbeginn unter Berechnung des entgangenen Gewinns zu verweigern. Die Rücktrittskosten belaufen sich in diesem Fall auf 10%.
Gutschein
Gutscheine werden vom Kunden in voller Höhe und sofort bezahlt.
Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum (Gutscheinkauf).
Gutscheine können nicht bar ausbezahlt werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Gutschein mit zusätzlich gebuchten Leistungen vor Ort verrechnet wird.
§3 Umfang und Ausführung des Vertrages
Art und Umfang der von SeaTrips zu erbringenden Leistungen werden durch den schriftlich erteilten Auftrag bestimmt. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, umfasst die von SeaTrips zu erbringende Leistung grundsätzlich die Nutzung der Yacht samt qualifizierter Schiffsführung, bei mehrtägigen Trips auch die Kojennutzung. Die Nutzung erstreckt sich auf die Yacht mit Skipper/Eignerin, ausschließlich für die buchenden Personen. Schiffsnebenkosten und Bordkasse fallen nicht an, da diese bereits im Trippreis berücksichtigt sind und werden somit von SeaTrips beglichen. Für weitere individuelle Kosten ist jeder Tripteilnehmer selbst verantwortlich.
Bei dem gebuchten Trip handelt es sich um ein sportliches Unternehmen unter Kostenbeteiligung. Es wird weder ein Beförderungs- oder Reisevertrag geschlossen. Der Kunde ist Crewmitglied und kein Passagier, dies umschließt die auf Yachten und Segelbooten übliche Hilfe und Mitarbeit des Kunden abhängig von dessen seemännischen Fertigkeiten. Über diese hat der Kunde auf Nachfrage von SeaTrips wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Die Kunden sind verpflichtet, über etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Behinderungen Auskunft zu erteilen, sofern diese Erkrankungen die Durchführung des Trips beeinträchtigen können. Die Kunden versichern, dass sie in der Lage sind, 15 Minuten in tiefem Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Das Mindestalter für die Teilnahme an Trips beträgt 10 Jahre. Für die Beaufsichtigung von Kindern sind ausschließlich die Eltern oder die beauftragten Aufsichtspersonen der Kinder zuständig. Pro Kind wird mindestens eine Aufsichtsperson gefordert.
Die Kunden erkennen an, dass der Skipper für die Unbeschadetheit der Gesundheit und des Lebens der Tripteilnehmer verantwortlich ist. Den Anordnungen des Skippers ist daher Folge zu leisten. Ein Tripteilnehmer, der durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der Crew an Bord gefährdet, kann von der weiteren Tripteilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer vertragsbrüchig wird und den Anordnungen des Schiffsführers wiederholt nicht nachkommt. In diesem Fall bestehen für den betroffenen Teilnehmer keine Erstattungsansprüche. Das vorbezeichnete Weisungsrecht des Skippers gilt nicht für etwaige Landausflüge und nichtmaritimes Nebenprogramm.
Grundsätzlich gilt für die Fahrtroute das in dem Buchungsvertrag Vereinbarte. Unter Berücksichtigung der herrschenden Wetterverhältnisse kann der Skipper in Absprache mir den Tripteilnehmern jedoch Änderungen der Fahrtroute festlegen. Änderungen der Fahrtroute bleiben demgemäß vorbehalten.
§4 Haftung
SeaTrips haftet nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Der Anspruch des Kunden gegen SeaTrips wird einvernehmlich auf 3.000.000,00 Euro für Personenschäden für den einzelnen Schadensfall begrenzt. Sind mehrere Personen verletzt ist die Gesamthaftungssumme für das Schadensereignis auf 6.000.000 Euro begrenzt. Übersteigt die Schadenssumme diesen Betrag, wird der Betrag anteilig auf die geschädigten Personen aufgeteilt. Im Falle von Sachschäden ist die Haftung auf 6.000.000,00 Euro und bei Vermögensschäden auf 250.000,00 Euro begrenzt. Ein einzelner Schadensfall im Sinne dieser Regelung können auch mehrere Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsberechtigter sein, soweit ein rechtlicher Zusammenhang besteht. Im Falle des Unfalltodes wird die Haftung auf insgesamt 52.000 EUR und im Falle der Unfallinvalidität auf 103.000,00 EUR beschränkt. Sind mehrere Personen betroffen, wird die jeweilige Höchstbetragssumme anteilig auf die Berechtigten aufgeteilt.
SeaTrips haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch SeaTrips beruhen, bei sonstigen Schäden haftet SeaTrips nur, soweit eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt.
SeaTrips verpflichtet sich zur Unterhaltung einer entsprechenden Haftpflicht- und Insassenversicherung. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch verjährt spätestens in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, es sei denn, der Anspruch unterliegt kraft Gesetz einer kürzeren Verjährungsfrist.
§ 5 Preis, Aufrechnung, vorzeitige Beendigung
Die Preise der Trips richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste (www.seatrips.de). Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Endet der Vertrag vorzeitig, ohne dass es durch den Kunden zu vertreten ist, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Soweit die Gründe, die zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages führen, vom Kunden zu vertreten sind, steht SeaTrips die vereinbarte Vergütung nach Abzug ersparter Aufwendungen zu.
Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz von Mehraufwendungen bleiben davon unberührt.
§6 Rücktritt
Der Kunde ist vor Antritt des Trips zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktritts ergeben sich die Kosten aus der nachstehenden Aufstellung.
Rücktrittskosten in % vom Endpreis in Abhängigkeit von der Zeitdauer zwischen Eingang der Rücktrittsforderung bei SeaTrips bis zum gebuchten Trip-Zeitpunkt:
Bei vermittelten Erlebnissen fällt bei Stornierungen grundsätzlich eine Stornierungsgebühr von 30 % an.
Zeitdauer bis zum gebuchtem Trip-Zeitpunkt Rücktrittskosten
länger als 3 Monate 0% vom Endpreis
3 Monate bis länger als 2 Monate vorher 15% vom Endpreis
2 Monate bis länger als 1 Monat vorher 30% vom Endpreis
1 Monat bis länger als 2 Wochen vorher 50% vom Endpreis
2 Wochen und kürzer vorher 80% vom Endpreis
Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass SeaTrips ein geringerer Schaden entstanden ist. Insbesondere ist der Kunde berechtigt, bei seiner Verhinderung eine Ersatzperson zu stellen, die jedoch alle Voraussetzungen entsprechend dieser AGB aufweisen muss. Der Kunde bleibt neben der Ersatzperson gegenüber SeaTrips verpflichtet.
In Fällen höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände, z.B. mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes, Naturkatastrophen, Unwetter, behördliche oder gerichtliche Untersagung oder sonstiger schwerwiegender Ereignisse ist SeaTrips berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen wird der volle Trippreis zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind, aus welchen Rechtsgründen auch immer, ausgeschlossen.
§7 Gewährleistung
Etwaige Mängel jeglicher Art sind dem Skipper umgehend mitzuteilen. Sollte es Beanstandungen geben, müssen diese noch während des Trips schriftlich niedergelegt und dem Skipper oder Eigner bis zum Ende des Trips mitgeteilt werden. Ein Mangel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn SeaTrips anstelle des gebuchten Schiffs ein gleichwertiges bzw. vergleichbar ausgestattetes Schiff stellt.
§8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort
Für die Abwicklung der Aufträge gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Erfüllungsort ist Stralsund.
§9 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, soweit dies nicht dem Sinn und Zweck des Vertrages entgegensteht. Eine unwirksame oder nichtige Regelung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
§10 Änderungen und Ergänzungen
Vertragliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: 2015-01-01